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Die Durchführung eines Gesundheitsmonitorings im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements ermöglicht die Qualitäts- und Weiterentwicklung des Betrieblichen Gesundheitsmanagements und kann in einem partizipativen Verständnis dazu führen, mit Ressourcen und Belastungen konstruktiv umzugehen und die Zufriedenheit am Arbeitsplatz zu steigern. Die Ergebnisse zweier anonymisierter Befragungen (2013 und 2016) verdeutlichen Möglichkeiten eines Gesundheitsmonitorings als Instrument im Betrieblichen Gesundheitsmanagement. Die bisherigen Erfahrungen mit dem Gesundheitsmanagement in der Polizei Niedersachsen (GIP) und speziell der PI Leer/Emden sind als Good-Practice-Beispiel für Betriebliches Gesundheitsmanagement zu verstehen, an dem sich andere Unternehmen auf dem Weg zu einer gesundheitsförderlichen und partizipativen Arbeitswelt orientieren können.
Partizipation und Teilhabe wirken sich im Sinne eines biopsychosozialen Gesundheitsverständnisses auf die Gesundheit aus. Vor diesem Hintergrund stellen sich im Kontext der Gesundheit Fragen hinsichtlich der Gestaltung der Gesundheitsförderung und Prävention im Anspruch der gesellschaftlichen Teilhabe. In dem hier vorliegenden Beitrag stehen das Verständnis von Partizipation und Teilhabe im Zusammenhang mit Möglichkeiten der Förderung von Partizipation und Teilhabe und damit der Gesundheit im Fokus. Es wird entlang von Definitionen, rechtlichen Bezügen und Erläuterungen verdeutlicht, dass eine Vielzahl und Vielfalt an Teilhabe bezogenen Angeboten für Menschen in unterschiedlichen Lebenslagen zur Verfügung stehen und diese Einfluss auf die Gesundheit Einzelner wie auch der Gesellschaft nehmen können.